Erlass der neuen Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Bochum (Katzenschutzverordnung – KatSchutzVO)

Am 1. Januar 2018 ist die Katzenschutzverordnung (KatSchutzVO) in Kraft getreten.


Sie soll die Katzenpopulation langfristig verringern und damit unkontrollierter Verwahrlosung einer großen Zahl von Tieren vorbeugen. Zum einen sollen freilebende, das heißt herrenlose Katzen, vorübergehend in Obhut genommen und durch einen Tierarzt gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Zum anderen besteht für Katzen, die von ihrem Besitzer nicht nur im Haus gehalten werden, sondern auch unkontrollierten Freigang erhalten (Freigängerkatzen) ein Auslaufverbot, sofern diese nicht kastriert sind. Auch diese Katzen müssen gekennzeichnet und kastriert werden. Besitzerinnen und Besitzer haben bis zum 1. Februar 2018 Zeit, ihre Katzen kastrieren zu lassen (§ 8 Übergangsregelung).

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Für die Stadt Bochum setzt die Tierschutzorganisation „Tiere in Not e. V.“ die Katzenschutzverordnung um. Sie kümmert sich seit Langem um die Kastration freilebender Katzen.

 

(8. Januar 2018)

 

Quelle: https://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/W2AUTH9L540BOCMDE/nav/966HKK875BOCM (27.03.2018)